Ihr Verband - Ihr Netzwerk - Ihr Erfolg

VDHC e.V.
Für Hidden Champions

und die, die es werden wollen.
Ihr Verband - Ihr Netzwerk - Ihr Erfolg

VDHC
Für Hidden Champions

und die, die es werden wollen.

Aktuelles

Unsere Mission:
Starke Unternehmen

= Internationaler Wissensaustausch!
= Internationale Vernetzung!
= Stärkung des Mittelstandes!

Der Verband Deutscher Hidden Champions e.V. versteht sich als Interessenverband und Mitgliedervereinigung mittelständischer Unternehmen weltweit, die Hidden Champions sind oder zu Hidden Champions werden wollen:

  • Die Vorteile für Mitglieder
    • moderierter Wissens- und Erfahrungsaustausch
    • Vermittlung zu und zwischen nationalen/internationalen Hidden Champions
    • Posts von Mitgliedernews auf dem VDHC – LinkedIn Kanal
    • Teilnahme an `Hidden Champions im Dialog´ + `Hidden Champions Interview´
    • Unternehmensdarstellung auf der Mitgliederseite
    • Rabatte auf
      • fachliche Beratungen, Seminare, Fortbildungen
      • Wirtschafts- und DelegationsReisen + -besuche
      • Wissensdatenbank Springer Professional
    • VDHC-Newsletter
  • und vieles mehr…!
  • Voneinander lernen…
  • Sich unterstützen…
  • Den Mittelstand stärken – durch sich selbst!

Unsere Kompetenz

Kernmerkmale
  • Zweck des Vereins ist die Förderung der Bildung, der Wissenschaft und Forschung sowie der Völkerverständigung zwischen Deutschland und anderen Ländern
  • Mitgliederverband insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU), die Hidden Champions sind oder zu Hidden Champions werden wollen
  • Interessenvertretung von KMU im Prozess der Globalisierung
  • Weltoffenheit in Verbindung mit interkultureller Kompetenz
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Ziele
  • Verbreitung von Knowhow und Möglichkeiten zur Umsetzung der Unternehmensstrategie „Hidden Champions“
  • Popularisierung der Hidden-Champion-Strategie von Hermann Simon in der Zielgruppe KMU
  • Intensivierung der Globalisierung unter Beachtung der Prinzipien Fairness und Gleichberechtigung
  • Wirtschaftliches, politisches und soziales Handeln „auf Augenhöhe“ im internationalen Kontext
  • Unterstützung von KMU, sich auf internationalen Märkten (Schwerpunkte: Europa / Osteuropa, Afrika, Asien, Indien) zurechtzufinden und sich erfolgreich zu betätigen

Wir bieten

Internationale Diskussionspanel

Der Verband Deutscher Hidden Champions e.V. veranstaltet zu ausgesuchten Themen prominent besetzte Diskussionspanel mit Experten aus Wirtschaft, Politik und Wissenschaft. Eingeladen wird entsprechendes Fachpublikum, sodass ein intensiver, zielgruppenorientierter Austausch zwischen den Teilnehmern entsteht.

Die VDHC-Diskussionspanel werden gemeinsan mit internationalen Partnern aus Medien, Wirtschaft, Wissenschaft und Politik veranstaltet.

VDHC Mitglieder können bei diesem Veranstaltungsformat sich und ihr Unternehmen Themen-entsprechend und Zielgruppen-genau vorstellen.

Fachkongresse und Roundups

Der VDHC e.V. lädt seine Mitglieder regelmäßig zu hochkarätig besetzten, zielgruppenspezifischen Kongressen und Roundups ein.

Für 2024 sind u.a. geplant / werden durchgeführt:

  • VDHC e.V. Business Reise
  • „Hidden Champions im Dialog“ (Lifestreams mit Experten und Hidden Champions)
    • Online Veranstaltungen zu ausgesuchten Fachthemen
    • VDHC Partner Seminare “Hidden Champions – Lernen von den Besten in Theorie und Praxis”
  • Unternehmer- & Delegationsreisen nach Deutschland / Europa
  • Audio-Projekt „Erfolggeschichten Deutscher Hidden Champions“
  • Weiterbildungsseminare für Unternehmer (International)
  • Kooperationsveranstaltungen mit Partnern

Diese Veranstaltungen werden von wichtigen Vertretern aus Wirtschaft und Politik besucht. International bekannte Redner und die Möglichkeit, sich direkt mit Unternehmern, Hidden Champions (und solchen, die es werden wollen), Entscheidern etc. aus aller Welt zu vernetzen, machen diese Veranstaltungen zu echten Highlights.

Fach- und Business-Reisen mit Hidden Champions

Durchgeführt als Kooperationsveranstaltung vom VDHC e.V. mit lokalen Partnern, treffen Sie Hidden Champions, SME, Entscheider etc. in verschiedenen Ländern und Städten in Europa, Afrika, Indien und Ostasien zum intensiven gegenseitigen Austausch. Bei diesen Reisen haben Sie exklusiv die Möglichkeit, Ihr Unternehmen potenziellen Partnern sowie Entscheidern aus Wirtschaft und Politik vor Ort in zielgerichteten Matchmakings vorzustellen.

Business-Webinare 

Mitglieder des VDHC e.V. profitieren von Online- und Hybrid-Veranstaltungen

  • mit Experten aus unterschiedlichen Branchen
  • zu ausgesuchten Themen (Medizintechnik, Künstliche Intelligenz, Industrie 4.0, Energietechnik, Elektro- und Gebäudetechnik, Maschinenbau, Unternehmensführung etc.)
Darüber hinaus bietet der VDHC e.V.:
  • Exzellente Weiterbildung, Fachkenntnisse, Kontakte etc. für Führungskräfte von mittelständischen Unternehmen
    • speziell zu Themengebieten, die für deutsche Mittelständler von zentraler Bedeutung sind, wie beispielsweise
        • Innovation
        • Digitalisierung
        • Unternehmensführung
        • Nachfolge
        • Internationalisierung
  • Bereitstellung von hochprofessionellen Informationen (für die Globalisierung der KMU)
  • Unterstützung bei der Vermittlung von hilfreichen Kontakten zur Internationalisierung der KMU
  • Weiterbildungsmaßnahmen für Wirtschaftsdelegationen in Zusammenarbeit mit Partner-Universitäten (inkl. „Praxis-Beispiele“)
  • Stark vergünstigter Zugang zur Wissensdatenbank Springer Professional
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Wir sind für Sie da!

VDHC Vorstand / Präsidium

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1. Vorsitzende / Leitung Bereich Afrika

Bienvenue Angui



  • Mitgründerin der Mittelstandsallianz Afrika vom Bundesverband mittelständische Wirtschaft: Mittelstandsallianz Afrika - BVMW DE

  • Mitglied im Expertengremium für Afrikathemen bei dem internationalen Wirtschaftsrat e.V: Expertengremium - Internationaler Wirtschaftsrat (internationaler-wirtschaftsrat.com)

  • Mitglied im Expertengremium für Afrikathemen bei dem logistic-natives e.V

  • Leiterin des Advisory Board von GreenTec Capital Africa Foundation (unter anderem zählen Frau Dr. Bärbel Kofler, Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und Tomi Davies, ein bekannter nigerianisch-britischer Investor, Redner, Autor, Unternehmer, Philanthrop und Berater von Technologieunternehmen)


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Mitglied des Vorstandes / CEO, Operative Gesamtleitung

Georg Josef Türk

Georg Türk ist u.a. einer der Gründungsmitglieder des VDHC e.V. Als ehrenamtlicher Geschäftsführer und operativer Leiter des VDHC e.V. hat er maßgeblich den Aufbau, die Inhalte, das Programm, die Ziele des Verbandes geformt.
Er war und ist für die deutsche – europäische – internationale Ausrichtung inklusive der Mitgliederansprache /-betreuung zuständig.
Seine berufliche Expertise erstreckt sich über namhafte Unternehmen wie APPLE, Zeppelin-Caterpillar, Egmont Verlagsgesellschaften sowie mittelständische, deutsche KMU. Seine Schwerpunkte liegen im internationalen Business Development und Business Establishment sowie in der `International B2B / B2C Sales Marketing & New Media Communication´.
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Mitglied des Vorstandes / Leitung Bereich China

Rafael Suchan

Rafael Suchan ist u.a. Gründer/CEO von METYCLE (Köln, mit Niederlassungen in Asien, Europa, Nordamerika, Afrika) und VASTALTA Circular Technology (Düsseldorf, Beijing). Davor war er fast 15 Jahre beim Life-Science-Unternehmen Bayer und dessen Chemie-Spin-off LANXESS, wo er als Global Vice President und Managing Director den asiatisch-pazifischen Raum verantwortlich war.

Er besitzt einen MBA der Tsinghua-Universität in Peking und der Nanyang Technological University in
Singapur. Außerdem hat er einen Master-Abschluss einen Master-Abschluss (Diplom-Kaufmann) von
der Fachhochschule (FOM) in Essen, Deutschland.
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Mitglied des Vorstandes / Leitung Bereich China

Kai-Marcel Dodel

Kai-Marcel Dodel ist ein erfahrener General Manager mit über 20 Jahren Erfahrung im Projektmanagement und in der operativen Führung. Er ist spezialisiert auf das Wachstum und die Optimierung von Abläufen sowie die Schaffung einer Innovationskultur in globalen Organisationen.
Nach beruflichen Stationen u.a. bei thyssenkrupp Automotive, MAN, STIHL (China), ZF Group (China) ist er seit Juni 2023 als Interim Manager für westliche mittelständische Unternehmen in China tätig. Darüber hinaus ist er Gründer eines chinesischen Unternehmens, das sich auf autonome Langstreckenlogistik spezialisiert hat.
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Mitglied des Vorstandes / Leitung Bereich Indien

Prof. Dr. Manuel Vermeer

Prof. Dr. Vermeer ist Dozent für International Intercultural Management und Chinesische Sprache am OstasienInstitut der Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen.
Als Inhaber von Dr. Vermeer Consult ist er insbesondere Spezialist für Indien, mit den Schwerpunkten Personalsuche, -führung, Strategie, Interkulturelles Management, Leadership und Coaching. Unter anderem ist er auch als Senior Advisor Asia an der Mannheim Business School sowie als Senior Advisor der Taplow Group und Member of the Board of Asian Studies, Somaiya University, Mumbai, Indien tätig.
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Ehemaliger 1. Vorsitzender und Mitbegründer des VDHC e.V.

Dieter Böning († Januar 2024)

Dieter Böning, Gründungsmitglied des VDHC e.V., ist nach kurzer, schwerer Krankheit Anfang 2024 leider von uns gegangen! Er war u.a. Geschäftsführer mehrerer mittelständischer Unternehmen, Mitbegründer und jahrzehntelanger Vorsitzender der `Gesellschaft für Deutsch-Chinesische Düsseldorf e.V.´ sowie der `Allianz der Deutschen China-Gesellschaften e.V.´.

Mit unerschöpflicher Energie und großer Herzlichkeit hat Dieter Böning sich stets für die vertrauensvolle Verständigung zwischen beiden Ländern eingesetzt.
Internationale Kompetenz

Competence Board

Mit dem Competence Board bündelt der VDHC e.V. ein Höchstmaß an Kompetenzen und externen Sachverstand für den Verband und seine Mitglieder. Wir unterstützen Sie mit kompetenter Beratung, Knowhow und weiterführenden Empfehlungen in den jeweiligen Fachgebieten.

Ihre Fragen richten Sie bitte an:

Special Europa

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Mittel- und Osteuropa

Prof. Danica Purg

Professor Danica Purg ist die Gründerin und Präsidentin der IEDC-Bled School of Management, Slowenien, und die Gründungspräsidentin der Central and East European Management Development Association (CEEMAN), die über 211 Mitglieder aus 53 Ländern verfügt und deren Ziel die Förderung der Managemententwicklung in Mittel- und Osteuropa ist. Außerdem ist sie Vorsitzende und Direktorin des European Leadership Centre (ELC), das mit dem Ziel gegründet wurde, europäische Führungskräfte durch die Organisation von Foren, Workshops und Forschungsarbeiten zu bewerten und zu fördern.
Der Präsident der Republik Slowenien verlieh ihr den "Ehrenfreiheitsorden" für ihren Beitrag zur Managemententwicklung in Slowenien und Mittel- und Osteuropa.
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Forschung und Technik

Prof. Dr. Engelbert Westkämper

Von 1995 bis 2011 war Engelbert Westkämper Direktor des Institutes für Industrielle Fertigung und Fabrikbetrieb (IFF) der Universität Stuttgart und zugleich Leiter des Fraunhofer-Institutes für Produktionstechnik und Automatisierung (IPA) in Stuttgart. An der Universität Stuttgart war er Dekan für Maschinenbau und Mitglied des Senats und Universitäsrates.

Professor Westkämper ist Mitglied der Akademie der Technik (acatech) und war in zahlreichen Gremien der deutschen und europäischen Forschungsorganisationen tätig.

Mehr als 800 Publikationen mit seiner Beteiligung sind in nationalen und Internationalen Journalen erschienen. Seit September 2011 ist er im Ruhestand und hat mehrere Bücher geschrieben, die im Springer Verlag veröffentlicht wurden.
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Forschung und Technik

Prof. Dr.-Ing. Thomas Gartzen

Prof. Dr.-Ing. Thomas Gartzen studierte an der RWTH Aachen Maschinenbau mit Fachrichtung Fertigungstechnik und promovierte anschließend im Forschungsgebiet Production Engineering. Nach seiner Promotion war er ab 2012 als Geschäftsführer für die DFA Demonstrationsfabrik Aachen GmbH auf dem RWTH Aachen Campus tätig, einer Referenzfabrik für Industrie 4.0. Seit 2016 war er Mitglied der Geschäftsführung der European 4.0 Transformation Center GmbH, die er als Geschäftsführer bis 2023 leitete.
Seit 2021 lehrt und forscht Prof. Gartzen an der TH Köln im Fachgebiet Manufacturing Systems in enger Zusammenarbeit mit der Industrie. Er leitet das Labor für Fertigungssysteme, wo Lösungen entwickelt werden, die es der produzierenden Industrie ermöglichen zu intelligenten und nachhaltigen Fertigungssystemen zu transformieren. Die Anwendung und Weiterentwicklung digital vernetzte Technologien wie beispielsweise Internet-of-Things-Lösungen, künstlicher Intelligenz und neuer Mensch-Technik-Schnittstellen sind dabei zentral.
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Mergers & Acquisitions

Rüdiger Goll

Rüdiger Goll ist Gründer und geschäftsführender Gesellschafter der unabhängigen Unternehmensberatung Industrie Consult International M&A GmbH sowie Mitbegründer der internationalen euroMerger-Gruppe, ein weltweites Netzwerk renommierter Beratungsgesellschaften.

Nach dem Studium der Volkswirtschaftslehre trat Rüdiger Goll in die Bayerische Vereinsbank ein und war dort in der Beratung von mittelständischen Unternehmen und großen international tätigen Konzernen tätig.

Danach war er viele Jahre für die Banque Paribas tätig, wo er nationale und internationale Konzerne beriet. Er baute das deutsche und internationale M&A-Geschäft der Bank auf und wurde später Geschäftsführer in diesem Bereich. In dieser Zeit schloss er mit seinem internationalen Team eine Vielzahl von nationalen und grenzüberschreitenden Transaktionen ab.

Special Afrika

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Afrika

Bienvenue Angui



  • Bienvenue Angui ist die 1. Vorsitzende des VDHC e.V. - siehe oben

  • Neben dem oben aufgelisteten ist sie u.a. auch:

  • CEO der MOBIANG Group seit 2021: MOBIANG ist ein deutsches Beratungsunternehmen, das sich auf die Unterstützung europäischer Unternehmen bei ihren Investitionsprojekten in Afrika und umgekehrt spezialisiert hat. MOBIANG steht für Making One Bridge for Investments between African Nations and Germany.

  • Mitglied der Allianz TEAM Africa als Spezialistin für die Frankophonie seit 2022: TEAM Africa ist
    ein Zusammenschluss von Beratern, Unternehmern und Investoren mit dem Fokus auf den
    Korridor zwischen Deutschland, Frankreich und den Ländern Afrikas.


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Afrika

Prof. Dr Philipp von Carlowitz

Prof. Dr Philipp von Carlowitz leitet u.a. die Forschungsgruppe Doing Business in Africa, ist Mitglied des wissenschaftlichen Beirats des Afrika Verein der deutschen Wirtschaft e.V. sowie im Institute for emerging Markets der IHK Reutlingen.

Nach einigen Management-Stationen bei der BASF SE und Siemens AG ist er seit 2011 Professor für Internationales und Strategisches Management an der ESB Business School der Hochschule Reutlingen. Sein Forschungsschwerpunkt ist die Geschäftstätigkeit in Afrika, die er mit zahlreichen Veröffentlichungen und Studien zu verschiedenen unternehmensrelevanten Themen belegt.

Seine Arbeitsschwerpunkte liegen insbesondere in den Bereichen strategisches Management, Internationalisierung und Go2Market-Ansätze, Wachstumsstrategien und Geschäftsmodelle in Afrika.

Special Indien

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Indien

Prof. Dr. Manuel Vermeer

Prof. Dr. Vermeer ist Mitglied des Vorstandes und Leiter des Bereichs Afrika.
Er ist Halb-Inder, Halb-Deutscher, promovierter Sinologe (Uni HD und Shanghai Int. Studies Univ. 1979-85).
Neben dem oben aufgelisteten ist er u.a. auch:

  • Dozent für Chinesisch (Fachsprache Wirtschaft), Int. Management, Int. HR etc. am von ihm mitgegründeten Ostasieninstitut der HWG Ludwigshafen sowie an zahlreichen Hochschulen in Europa und Asien

  • Vertrauensdozent und Juror der sdw, Stiftung der deutschen Wirtschaft, Berlin

  • und Buchautor für diverse Sachbücher und Asienthriller.


Special Ostasien

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Südostasien

Prof. Dr.-Ing. Savas Tümis

Prof. Dr.-Ing. Savas Tümis ist seit 2019 Inhaber der Whole Brain Strategy Co. Ltd. in Saigon und lehrt außerdem an der Vietnamesisch Deutschen Universität „Leadership“ und „Entrepreneurship“. Nach langjähriger Geschäftsführung eines deutschen Hidden Champions leitete er den Gildemeister Stiftungslehrstuhl an der Tongji Universität in Shanghai.
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China

Kai-Marcel Dodel

Kai-Marcel Dodel ist Mitglied des Vorstandes - und lebt und arbeitet seit 20 Jahren in China (seine besondere China-Kompetenz siehe oben).

Er verfügt über langjährige Expertise im Management komplexer Betriebsabläufe mit Schwerpunkten auf Effizienz, Qualität und der Erreichung von Benchmark-KPIs in wettbewerbsintensiven Branchen.
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China - Schwerpunkt: Berufliche Bildung

Dr. Cord Eberspächer

Dr. Cord Eberspächer ist Sinologe mit über 30 Jahren China-Erfahrung. Neben seiner Tätigkeit an der Sinologie der Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn pflegt er enge Verbindungen zu zahlreichen chinesischen Hochschulen und ist u.a. Vorstandsmitglied der Weltsinologenkonferenz, die an der Renmin University in Peking angesiedelt ist, sowie Vorstandsmitglieder der Deutschen China-Gesellschaft. Besonders engagiert ist er im Bildungsaustausch zwischen China und Deutschland, vor allem im Bereich der beruflichen Bildung.

Er ist Geschäftsführer und Gesellschafter der Astra Green GmbH und arbeitet mit der Wuhu Nuobang Jingchengde China Education Technology Co. Ltd.
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Süd-Korea

Cho Yoonsung

Dr. Cho Yoonsung gründete 2018 das HCMI (Hidden Champions Management Institute) auf der Grundlage der Managementphilosophie von Prof. Hermann Simon. Er arbeitet auch als Spezialist in der Ansan City Hall in Korea, wo er u.a. für die Investitionsförderung in der Abteilung für neue Wachstumsstrategien zuständig ist.

Special Umwelt und Energie

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Umwelt und Energie

Jan Ackermann

Jan Ackermann ist Experte für die Themengebiete Compliance, Energie und Umwelt, insbesondere für den Schwerpunkt e-Mobility. Er ist Gründer und Geschäftsführer eines international agierenden technischen Beratungsunternehmen und mehrjähriger Projektleiter bei der führenden internationalen Top-Management Unternehmensberatung Kearney mit dem Fokusthema der Automatisierung des Typgenehmigungs- und Homologationsprozesses von Elektrofahrzeugen und Software-Defined-Vehicles in der EU. Insbesondere vor dem Hintergrund der stetig wachsenden regulatorischen Anforderungen an Automobilhersteller und der gleichzeitig immer komplexer werdenden Fahrzeugsoftware bietet er eine leading-edge Compliance Automatisierungslösung für OEMs und Systemlieferanten.
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Umwelt und Energie

Rafael Suchan

Rafael Suchan ist Mitglied Vorstandes und Leiter des Bereichs China.
Rafael Suchan ist Mitglied der Geschäftsleitung und Leiter des Geschäftsbereichs China.
Er ist der Gründer und CEO von METYCLE und VASTALTA Circular Technology und konzentriert sich auf
die Transformationsanforderungen zur Umsetzung von Chinas "30/60"-Strategie zur Kohlenstoffneutralität
und Europas "Green Deal"- und "Fit for 55"-Ziele im heutigen Geschäftsumfeld:
- METYCLE ist die weltweit führende B2B-Plattform für den internationalen Handel mit recycelten
Metallen mit Hauptsitz in Köln und Niederlassungen in Asien, Europa, Nordamerika und Afrika.
- VASTALTA Circular Technology, die von Düsseldorf und Peking aus operiert, konzentriert sich auf
den Transfer und die Implementierung von europäischen Umweltschutztechnologien nach China sowie

Die Erfahrung von Rafael Suchan spiegelt die aktuelle Dynamik und die Anforderungen der Branche wider: Einsatz von Spitzentechnologie und Know-how, um Unternehmen so umzugestalten, dass sie wirklich zirkulär werden - um CO2-Emissionen zu reduzieren und langfristig nachhaltig zu werden.
Laden Sie hier unsere Satzung als PDF herunter. (Klicken Sie dazu auf das Symbol auf der linken Seite.)
(klicken für Volltext)

© Satzung des Verband Deutscher Hidden Champions e.V.

– Auf Grundlage der Satzung, 1. Version errichtet in der Gründungsversammlung vom 07. Juni 2019, Änderungen/Ergänzungen beschlossen in Mitgliederversammlung am 05.09.2024.

§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
1. Der Verband trägt den Namen „Verband Deutscher Hidden Champions e.V.“.
2. Der Verband ist in das Verbandsregister beim zuständigen Amtsgericht Düsseldorf
unter der Nr. 11934 eingetragen (Tag der Eintragung: 04.02.2020).
3. Der Sitz des Verbands ist in Düsseldorf, Deutschland.
4. Das Geschäftsjahr ist das jeweilige Kalenderjahr.
5. Der Verband ist politisch, ethnisch und konfessionell neutral und unabhängig. Er ist
nicht auf die Erzielung von Gewinnen und Überschüssen ausgerichtet.

§ 2 Zweck des Verbandes
1. Der Verband verfolgt ausschließlich und unmittelbar-gemeinnützige Zwecke im Sinne
des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
2. Zweck des Verbands ist die Förderung der Bildung, der Wissenschaft und Forschung
sowie der Völkerverständigung zwischen Deutschland und anderen Ländern.
3. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch
o die Durchführung wissenschaftlicher, auch gesellschaftlicher Veranstaltungen,
die dem Informationsaustausch über die Wirtschaft, die Geschichte und die
Kultur Deutschlands und anderer Länder dienen
o die Ermöglichung des Informations- und Erfahrungsaustausches
o die Sammlung von Informationsmaterial sowie die Herausgabe von
Veröffentlichungen
o den Aufbau, die Vertiefung und die Pflege der Beziehungen zu anderen
Ländern
o die Förderung der Bildung durch Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen
o die Förderung der wissenschaftlichen Forschung und akademischen
Zusammenarbeit
o die Vernetzung der Mitglieder, Förderer sowie mit Lehr- und
Forschungseinrichtungen, Hochschulen, und Universitäten.
4. Der Verband kann zu seiner Zweckverfolgung Gesellschaften gründen oder sich an
solchen beteiligen.

§ 3 Ziele des Verbandes
1. Stärkung des deutschen Mittelstandes insb. durch internationale Vernetzung
2. Verbreitung der Theorie „Hidden Champions“, damit internationale KMU von den
Erfahrungen der Hidden Champions lernen können
3. Unterstützung und Beratung mittelständischer Unternehmen in wirtschaftlichen,
rechtlichen und technologischen Fragen
4. Förderung von regionaler, nationaler und internationaler Entwicklung kleiner und
mittelständischer Unternehmen (KMU)
5. Förderung von Forschung und Entwicklung in mittelständischen Unternehmen
6. Förderung von Aus- und Weiterbildung sowie die Durchführung von Schulungen und
Seminaren
7. Vertretung und Förderung der Interessen mittelständischer Unternehmen gegenüber
Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit
8. Förderung des Austauschs und der Zusammenarbeit zwischen mittelständischen
Unternehmen
9. Förderung der Zusammenarbeit mit Lehr- und Forschungseinrichtungen,
Hochschulen, und Universitäten.

§ 4 Selbstlose Tätigkeit
1. Der Verband ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche
Zwecke.
2. Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb wird nicht bezweckt. Eine Gewinnerzielung ist
nicht beabsichtigt. Etwaige Gewinne dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke
Verwendung finden.

§ 5 Mittelverwendung
1. Mittel des Verbands dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Verbands.
2. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind,
oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 6.a Mitgliedschaft
1. Mitglied des Verbands kann jede natürliche oder juristische Person werden, die die
Ziele des Verbands unterstützt, die sich zu den Zielen des VDHC e.V. bekennen und
bereit sind, diese durch ihre Mitarbeit zu fördern.
2. Der Aufnahmeantrag ist schriftlich zu stellen. Über den Aufnahmeantrag entscheidet
der engere Vorstand mit einfacher Mehrheit abschließend. Der Aufnahme- oder
Ablehnungsbescheid ist dem Antragsteller ohne Begründung schriftlich
bekanntzugeben.
3. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Aushändigung der Satzung, welches vom Mitglied
und Vorstand gem. § 26 (2) BGB unterzeichnet sein muss, sowie der Zahlung des
entsprechenden Beitrages gem. § 9 (Beiträge).
4. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod (bei natürlichen
Personen) bzw. Auflösung sowie Verlust der Rechtsfähigkeit und bei Eröffnung des
Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Unternehmens (bei juristischen
Personen).
5. Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar und nicht vererblich. Die Ausübung der
Mitgliedschaftsrechte kann nicht einem anderen überlassen werden.
6. Ein Mitglied kann jederzeit aus wichtigem Grund durch den Vorstand mit sofortiger
Wirkung mit 3/4 Mehrheit ausgeschlossen werden. Die einseitige Aufhebung der
Mitgliedschaft kann zum Beispiel erfolgen, wenn das Mitglied trotz Mahnung mit der
Zahlung fälliger Beiträge in Verzug ist. Die Aufhebung der Mitgliedschaft ist dem
Mitglied schriftlich mitzuteilen. Dem Mitglied muss vor der Beschlussfassung
Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme gegeben werden.
7. Eine einseitige Aufhebung bzw. ein Ausschluss lassen die bisher entstandenen
Beitragspflichten unberührt.
8. Ein Austritt ist schriftlich mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende des laufenden
Geschäftsjahres gegenüber einem vertretungsberechtigten Vorstandsmitglied zu
erklären.

§ 6.b Mitgliedschaftsregelung für Unternehmen
1. Einzigartige Unternehmenszugehörigkeit:
a. Jedes Mitglied kann nur in Verbindung mit einem einzigen Unternehmen
Mitglied des Vereins werden. Eine Doppelmitgliedschaft mit mehreren
Unternehmen ist nicht gestattet.
b. Die Mehrfachmitgliedschaft von Mitgliedern, die jetzt schon mit mehreren
Unternehmen Mitglied sind, endet automatisch mit Ablauf des
Geschäftsjahres 2024.
2. Antragsstellung:
a. Bei der Antragstellung zur Mitgliedschaft muss das Mitglied das Unternehmen
benennen, mit dem es die Mitgliedschaft eingehen möchte.
3. Änderung der Unternehmenszugehörigkeit:
a. Eine Änderung der Unternehmenszugehörigkeit während der Mitgliedschaft ist
möglich, bedarf jedoch einer schriftlichen Mitteilung an den Vorstand und der
Genehmigung durch diesen. Die Mitgliedschaft mit dem bisherigen
Unternehmen endet automatisch mit der Bestätigung der neuen
Unternehmenszugehörigkeit.
4. Beendigung der Mitgliedschaft:
a. Sollte ein Mitglied die Verbindung zu dem Unternehmen, mit dem es Mitglied
geworden ist, verlieren, so endet die Mitgliedschaft automatisch, es sei denn,
innerhalb eines Monats wird ein neues Unternehmen benannt und vom
Vorstand genehmigt.

§ 6.c Vertretung durch Unternehmen und Änderung der Vertretung:
1. Unternehmensmitgliedschaft:
a. Ist ein Unternehmen Mitglied des Vereins, so wird dieses durch eine
natürliche Person (in der Regel den Geschäftsführer) vertreten.
2. Änderung der Vertretung:
a. Sollte die natürliche Person, die das Unternehmen vertritt, ausscheiden (z.B.
durch Tod, Austritt oder Wechsel der Position), so hat das Unternehmen das
Recht, einen neuen Vertreter zu benennen. Die Mitgliedschaft des
Unternehmens bleibt davon unberührt.
3. Mitteilungspflicht:
a. Das Unternehmen muss den Wechsel des Vertreters unverzüglich dem
Vorstand schriftlich mitteilen und einen neuen Vertreter benennen.
4. Automatisches Erlöschen:
a. Sollte das Unternehmen binnen einer Frist von zwei Monaten keinen neuen
Vertreter benennen, erlischt die Mitgliedschaft des Unternehmens
automatisch.

§ 7 Ehren- und Fördermitglieder
1. Natürliche oder juristische Personen, die sich um die Erfüllung des Verbandszwecks
in hervorragender Weise verdient gemacht haben sowie herausragende
Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens können von der Mitgliederversammlung zu
Ehrenmitgliedern ernannt werden.
a. Ehrenmitglieder sind vom Verbandsbeitrag befreit.
b. Ehrenmitglieder können ihren Austritt jederzeit erklären.
2. Jedes Mitglied kann darüber hinaus noch Fördermitglied werden.
o Fördermitglieder können jede natürliche und juristische Person werden,
welche die Verbandsziele durch über den Mitgliedsbeitrag hinausgehende
Beiträge und Spenden fördern möchten.

§ 8 Rechte und Pflichten des ordentliche Mitgliedes
1. Alle ordentlichen Mitglieder können an den öffentlichen Veranstaltungen des
Verbandes teilnehmen.
2. Alle ordentlichen Mitglieder haben das Recht, gegenüber dem Vorstand und der
Mitgliederversammlung Anträge zu stellen und Vorschläge zu den Aktivitäten des
Verbandes einzubringen.
3. Das ordentliche Mitglied ist verpflichtet, den Verband sowie den Verbandszweck in
ordnungsgemäßer Weise nach außen und innen zu unterstützen und zu fördern.

§ 9 Beiträge
1. Die Mitglieder zahlen Beiträge nach Maßgabe eines Beschlusses der
Mitgliederversammlung.
2. Höhe und Fälligkeit der Beiträge werden von der Mitgliederversammlung festgelegt.
3. Alle Mitglieder (persönliche und juristische Mitglieder; juristische Mitglieder im Inoder
Ausland) sind beitragspflichtig – mit Ausnahme der Ehrenmitglieder.
4. Für Mitglieder mit Sitz im Inland und im Ausland werden unterschiedliche Beiträge
festgelegt.
5. Mitglieder, die nach spätestens einer Erinnerungen den fälligen Jahresbeitrag
innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Erinnerung nicht überwiesen haben, können
vom Vorstand mit einfachem Mehrheitsbeschluss ohne Rücksprache einer
Mitgliederversammlung vom VDHC e.V. ausgeschlossen werden.
a. Diese Mitglieder müssen von ihrem Ausschluss schriftlich beraten werden.
b. Sie können in Absprache mit dem Vorstand den Ausschluss rückgängig
machen durch Überweisung des fälligen Betrages innerhalb von vier Wochen
nach Benachrichtigung.
6. Ehrenmitglieder sind von der Zahlung eines Beitrages befreit.
7. Der Vorstand kann Beiträge und Umlagen stunden.
8. In den Untergliederungen des Verbands werden keine weiteren Beiträge erhoben.
9. Die Mitgliederversammlung beschließt mit einfacher Mehrheit auf Vorschlag des
Vorstandes über die Höhe von eventuellen Umlagen.

§ 10 Organe des Verbands
1. Die Organe des Verbands sind:
a. die Mitgliederversammlung,
b. der Vorstand
c. die Geschäftsführung
d. der Beirat (Competence Board)
e. der Kassierer und der Kassenprüfer (Revisionsorgan).
2. Die Organe müssen im Interesse des Vereins handeln; vertrauliche Informationen,
die sie im Rahmen ihrer Tätigkeit erhalten, müssen sie schützen und dürfen diese
nicht unbefugt weitergeben.

§ 11.1 Mitgliederversammlung
1. Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Verbands. Sie hat
insbesondere folgende Aufgaben:
a. die Wahl und Abwahl des Vorstands
b. Entlastung des Vorstands,
c. Entgegennahme der Berichte des Vorstandes
d. Wahl der Kassenprüfern/innen
e. Festsetzung von Beiträgen und deren Fälligkeit
f. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung
g. Beschlussfassung über die Auflösung des Verbands
h. Entscheidung über Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern in
Berufungsfällen sowie
i. weitere Aufgaben, soweit sich diese aus der Satzung oder nach dem Gesetz
ergeben.
2. Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich im ersten Quartal eines
jeden Geschäftsjahres statt. Sie ist nicht öffentlich.
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3. Wahlberechtigt sind nur die Mitglieder, die spätestens 4 Wochen vor der
Mitgliederversammlung den vollständigen Mitgliedsbeitrag ordnungsgemäß auf das
Verbandskonto überweisen haben.
4. Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt schriftlich per eMail durch den
Vorstand unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen und unter Angabe der
Tagesordnung. Mitglieder, die per Post eingeladen werden möchten, teilen dies dem
Vorstand schriftlich mit.
5. Für die Ordnungsmäßigkeit der Einladung ist der Nachweis des rechtzeitigen eMail-
Versands (Standard) bzw. Postversands (Ausnahme) ausreichend.
6. Die Tagesordnung der Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Punkte zu
umfassen:
a. Bericht des Vorsitzenden,
b. Bericht der Geschäftsführung,
c. Entlastung des Vorstands und der Geschäftsführung,
d. Wahlen, sofern satzungsgemäß vorgesehen,
e. Beschlussfassung über vorliegende Anträge.
7. Anträge sind spätestens zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung beim Vorstand
schriftlich einzureichen. Entscheidend ist der Zeitpunkt des Einganges. Nachträglich
eingegangene Anträge werden in der Mitgliederversammlung dann behandelt, wenn
die Mehrheit der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder der Behandlung
zustimmt. Anträge sind am Sitzungstag den Mitgliedern in schriftlicher Form
auszuhändigen.
8. Das Einladungsschreiben gilt als den Mitgliedern zugegangen, wenn es an die letzte
dem Verband bekannt gegebene Anschrift (eMail / postalisch) gerichtet war.
9. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist unverzüglich einzuberufen, wenn es
das Interesse des Verbands erfordert oder die Einberufung von mindestens einem
Drittel der stimmberechtigten Mitglieder schriftlich gegenüber dem engeren Vorstand
verlangt wird. Die Einberufung durch den engeren Vorstand sowie das Verlangen der
Einberufung durch die Mitglieder muss unter schriftlicher Angabe des Zwecks und der
Gründe erfolgen.
10. Der Vorsitzende bzw. der stellvertretende Vorsitzende leitet die
Mitgliederversammlung. Auf Vorschlag des Vorsitzenden bzw. des stellvertretenden
Vorsitzenden kann die Mitgliederversammlung einen besonderen Versammlungsleiter
bestimmen.
11. Der Verlauf der Mitgliederversammlung und insbesondere die Beschlüsse werden in
einem Protokoll schriftlich festgehalten und sind von zwei zur Vertretung berechtigten
Mitglieder des Vorstands sowie dem Protokollführer zu unterzeichnen.

§ 11.2 Einberufung und Durchführung der Mitgliederversammlung
1. Die Mitgliederversammlung kann nach Entscheidung des Vorstands sowohl in
Präsenzform als auch digital oder in einer hybriden Form durchgeführt werden.
2. Die Einladung zur Mitgliederversammlung erfolgt unter Angabe der Form (Präsenz,
digital und/oder hybrid) und der technischen Voraussetzungen zur Teilnahme.
3. Im Falle einer digitalen oder hybriden Versammlung sind die Zugangsdaten und
technischen Hinweise zur Teilnahme der Einladung beizufügen
4. Bei einer digitalen oder hybriden Versammlung wird den Mitgliedern die Teilnahme
über eine geeignete Online-Plattform ermöglicht.
5. Der Verein stellt sicher, dass die Online-Plattform eine sichere Teilnahme ermöglicht
und alle Mitglieder ihre Mitgliedsrechte, insbesondere das Stimmrecht, ausüben
können.
6. Jedes Mitglied ist selbst dafür verantwortlich, die technischen Voraussetzungen für
die Teilnahme zu schaffen (z.B. Internetzugang, Endgerät, Software).
7. Jedes Mitglied kann einen stimmberechtigten Vertreter benennen.
8. Eine digital oder hybrid durchgeführte Mitgliederversammlung ist unabhängig von der
Form der Teilnahme beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß einberufen wurde.
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9. Abstimmungen erfolgen in nicht-geheimer Abstimmung wie folgt:
a. Bei Präsenz-Form durch optisch-eindeutig zuordenbares Handzeichen
b. Bei digitaler oder hybrider Form muss gewährleistet sein, dass die Stimme
jedes teilnehmenden Mitglieds eindeutig zugeordnet und gezählt werden
kann, z.B. durch ein Votingtool der Online-Platform und/oder optisch-eindeutig
zuordenbares Handzeichen und/oder die Abstimmung im Chat-Room o.ä..
10. Die Ergebnisse von Abstimmungen sind den Mitgliedern unmittelbar nach Abschluss
der Abstimmung bekannt zu geben.
11. Über die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu führen, welches die wesentlichen
Inhalte und die Beschlüsse der Versammlung festhält.
12. Bei digitalen oder hybriden Versammlungen kann das Protokoll in elektronischer
Form geführt werden. Es muss jedoch den gleichen Anforderungen an Inhalt und
Verlässlichkeit wie ein schriftliches Protokoll entsprechen.

§ 12 Stimmrecht, Beschlussfähigkeit
1. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen
ordentlichen Mitglieder beschlussfähig.
2. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Das Stimmrecht kann nur persönlich oder für ein
juristisches Mitglied unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht bzw. `Stimmbotschaft´
ausgeübt werden. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen bleiben außer
Betracht.
3. Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der
abgegebenen gültigen Stimmen. Satzungsänderungen und Beschlüsse über die
Auflösung des Verbands bedürfen einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen
gültigen Stimmen.
4. Die Wahlen zum Vorstand und die Wahl der Kassierer / Rechnungsprüfung sowie die
Abstimmung über Sachfragen und Anträge erfolgt gem. den Bestimmungen in §11.2.
5. Anträge über die Abwahl des Vorstands, über die Änderung der Satzung und über die
Auflösung des Verbands, die den Mitgliedern nicht bereits mit der Einladung zur
Mitgliederversammlung zugegangen sind, können erst auf der darauf folgenden
Mitgliederversammlung beschlossen werden.

§ 13 Vorstand
1. Der Vorstand besteht aus der Vorsitzenden und bis zu vier stellvertretenden
Vorsitzenden.
2. Mindestens zwei Vorstandsmitglieder können der Verband nach außen gemeinsam
vertreten.
3. Der Vorstand entscheidet mit der einfachen Mehrheit seiner Stimmen. Bei
Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
4. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von fünf Jahren
gewählt.
5. Vorstandsmitglieder können nur ordentliche Mitglieder des Verbands werden.
6. Eine Wiederwahl ist unbeschränkt zulässig.
7. Der Vorstand führt die Geschäfte des Verbands und vertritt den Verband gerichtlich
und außergerichtlich.
Mindestens zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam.
8. Der Vorstand kann einen Geschäftsführer für unbeschränkte Zeit berufen bzw. ein
Geschäftsführer kann vom Vorstand fest eingestellt werden, wenn die finanzielle
Lage dies erlaubt. Der Geschäftsführer muss zwar ordentliches Mitglied, aber nicht
Mitglied des Vorstandes sein.
Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit
entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
9. Der Vorstand bleibt solange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist.
10. Der Vorstand ist für die Verbandsziele gemäß § 2 und §3 sowie die weiteren in dieser
Satzung ihm zugewiesenen Aufgaben verantwortlich und repräsentiert den Verband
in der Öffentlichkeit.
11. Der Vorsitzende und die bis zu vier stellvertretenden Vorsitzenden werden einzeln
von der Mitgliederversammlung gewählt. Kandidaten-Vorschläge sind schriftlich
spätestens drei Wochen vor der Mitgliederversammlung beim bisherigen Vorstand
einzureichen.
12. Bei Hybrid-Veranstaltungen kann nur in offener Abstimmung gewählt werden. Wenn
die Zahl der Kandidaten die zu besetzenden Positionen nicht übersteigt, sind die mit
den meisten Stimmen zum Vorsitzenden und (bis zu vier) stellvertretenden
Vorsitzenden gewählt (Mehrheitsbeschluss).
13. Eine zusätzliche, entgeltliche Tätigkeit der Mitglieder des Vorstandes innerhalb und
außerhalb des Verbandes sowie Untergliederungen des Verbandes ist zulässig.

§14 Beirat (Competence Board)
1. Der Vorstand kann die Mitglieder des Beirates (Competence Board) berufen.
2. Mitglieder des Beirats (Competence Board) können nur ordentliche Mitglieder des
VDHC e.V. werden, die Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer, Persönlichkeiten und
Führungskräfte von Unternehmen und Institutionen sind.
3. Der Beirat berät den Vorstand bei allen Aktivitäten und strategischen
Entscheidungen; er ist in seiner Funktion rechtlich unselbständig.
4. Der Beirat hat eine vorwiegend beratende Funktion.
5. Der Vorstand kann die Organisation und besonderen Zuständigkeiten des Beirates in
einer eigenen Ordnung regeln.
6. Sitzungen des Beirates werden durch den Vorstand einberufen.

§ 15 Organisationsgliederung
1. Der Verband kann darüber hinaus fachlich und/oder örtlich definierte Arbeitsgruppen
und Einzelinitiativen bilden, die im Rahmen ihrer Arbeit an der Erfüllung der
satzungsgemäßen Aufgaben des Gesamtverbandes mitwirken. Alle Personen, die in
solchen Arbeitsgruppen und Einzelinitiativen mitwirken, sollten Repräsentanten von
Mitgliedern des Verbands sein. Für die Bildung solcher Untergliederungen gilt:
a. Ihre Gründung, Auflösung und ihr Zusammenschluss mit anderen Arbeitsgruppen
und Einzelinitiativen bedürfen der Zustimmung des Vorstands.
b. Satzung und Geschäftsordnungen des Verbandes sind für sie verbindlich.
c. Zur Finanzierung ihrer Arbeit im Rahmen der Haushaltsplanung des
Verbandes können ihnen zweckgebundene Mittel zur Verwaltung in eigener
fachlicher Verantwortung zugewiesen werden.

§ 16 Kassierer / Kassenprüfer (Revisionsorgan)
1. Die Mitgliederversammlung wählt für die Dauer von einem Jahr einen Kassierer und
einen Kassenprüfer.
2. Der Kassierer kann Mitglied des Vorstands sein, der Kassenprüfer darf kein Mitglied
des Vorstandes sein.
3. Der Vorstand kann einen externen Steuerberater für die Buchführung beauftragen.
Die Position des Kassierer muss von einem Mitglied besetzt sein; die Position des
Kassenprüfers kann in Absprache mit dem Vorstand auch von einem exteren
Steuerberater besetzt werden.
4. Der Kassenprüfer ist verpflichtet, die Finanzen des Vereins regelmäßig und sorgfältig
zu prüfen. Es muss sicherstellen, dass die Buchführung korrekt ist und keine
Unregelmäßigkeiten vorliegen.
5. Nach der Prüfung müssen Kassierer und Kassenprüfer der Mitgliederversammlung
Bericht erstatten und eventuelle Unstimmigkeiten oder Risiken aufzeigen.
6. Eine Wiederwahl ist zulässig.

§ 17 Jahresabschluss und Rechnungsprüfung
1. Der Vorstand hat den Jahresabschluss des Verbands unverzüglich, spätestens
binnen zwei Monaten nach Ende des Geschäftsjahres aufzustellen.
2. Er wird durch den oder die von der Mitgliederversammlung gewählten
Rechnungsprüfer geprüft und der nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung zur
Feststellung vorgelegt.

§18 Auflösung des Verbands
1. Die Auflösung des Verbands kann nur in einer zu diesem Zweck einberufenen
Mitgliederversammlung beschlossen werden.
2. Über die Auflösung des Verbands beschließt die Mitgliederversammlung mit 2/3
Stimmenmehrheit. Die Mitgliederversammlung, in der über die Auflösung des
Verbands beschlossen werden soll, ist nur beschlussfähig, wenn mindestens die
Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend oder vertreten ist. Ist diese
Mitgliederversammlung nicht beschlussfähig, so ist innerhalb eines Monats eine
zweite Mitgliederversammlung einzuberufen, die ohne Rücksicht auf die Zahl der
erschienen oder vertretenen Mitglieder beschlussfähig ist, sofern in der Einladung zur
neuen Mitgliederversammlung hierauf hingewiesen worden ist.
3. Sofern die letzte Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, wird der
Vorsitzende des Vorstandes mit Wirksamwerden des Auflösungsbeschlusses
alleinvertretungsberechtigter Liquidator.
4. Bei Auflösung oder Aufhebung der Körperschaft oder bei Wegfall der
steuerbegünstigten Zwecke fällt das Vermögen der Körperschaft an eine Person des
öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks
Verwendung für die Förderung der Völkerverständigung zwischen Deutschland und
anderen Ländern und/oder für die Förderung von Bildung, Wissenschaft und/oder
Forschung.
5. Die Mitglieder haben bei Auflösung des Verbands kein Anrecht auf das
Verbandsvermögen.
6. Bei Auflösung des Verbands oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das
Vermögen des Verbands an eine von der letzten Mitgliederversammlung zu
bestimmende juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere
steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für die Förderung der
mittelständischen Wirtschaft.

§ 19 Besondere Bestimmungen
1. Der Vorstand kann die Satzung ohne Mitwirkung der Mitgliederversammlung ändern,
wenn und soweit das Registergericht oder andere Behörden Auflagen machen und
/oder Änderungen verlangen.
2. Die Änderungen sind der Mitgliederversammlung schriftlich bekannt zu geben.

§ 20 Schlussbestimmungen
1. Soweit in dieser Satzung keine anderen Regelungen getroffen sind, gelten die
Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).
2. Die ursprüngliche Satzung wurde errichtet in der Gründungsversammlung vom
07. Juni 2019 – und geändert in der Mitgliederversammlung vom 05.09.2024.
3. Diese Satzung wird nach der Mitgliederversammlung am 05.09.2024 erst mit der Eintragung in das Verbandsregister in Kraft treten (in Vorbereitung).

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